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Bis zu 500 Euro: Die Fristen für diese Zuschüsse enden bald

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Wer noch keinen Antrag für diese Zuschüsse gestellt hat, sollte sich beeilen. Die Antragsfrist endet im Februar 2024. Es winken bis zu 500 Euro Zuschuss.

Im Februar enden in zwei Bundesländern die Fristen für Zuschüsse, die vor allem Geringverdiener finanziell entlasten sollen. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte sich beeilen. Ausbezahlt werden 340 bzw. 500 Euro Heizkostenzuschuss.

Wohn- und Heizkostenzuschuss Vorarlberg

Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 können noch bis 16. Februar 2024 Anträge gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg gemeldet haben und unter die jeweilige Nettoeinkommensgrenze fallen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 500 Euro. Haushalte, die im Frühjahr 2023 bereits den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Sie sollen den Betrag bereits von der Gemeinde ausbezahlt bekommen haben. Nähere Informationen zu den Nettoeinkommensgrenzen und zur Antragstellung gibt es hier.

Heizkostenzuschuss Steiermark

Noch bis 29. Februar 2024 kann in der Steiermark der Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beantragt werden. Die Antragstellung für die Heizperiode 2023/2024 ist bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern und den Servicestellen der Stadt Graz möglich. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und keine Wohnunterstützung beziehen. Für den Zuschuss sind bestimmte Nettohaushaltseinkommen festgelegt. Bei alleinstehenden Personen sind es 1.392 Euro netto, bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften liegt die Einkommensgrenze bei 2.088 Euro netto. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark gibt es hier.

Heizkostenzuschuss 2023/2024: Überblick aller Bundesländer

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]