Die Finanz

Bis zu 500 Euro Rückerstattung von Stromkosten

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Rückgezahlt werden soll bis spätestens vier Wochen ab der Bekanntgabe auf die hinterlegten Kontodaten, über die auch die Stromkosten abgerechnet werden. Bereits im Oktober wurden die betroffenen Haushalte informiert.
Bei einem Verbrauch unter 2.900 kWh ist. keine Rückerstattung vorgesehen, da sich die Preiserhöhung auf diese Hauhalte aufgrund der Strompreisbremse nicht ausgewirkt hat.

Unzulässige Preiserhöhung des Verbund

Laut Oberlandesgericht und Handelsgericht Wien sei die Preiserhöhung des Verbund vom Mai 2022 nicht zulässig. Die Preisänderungsklausel für die Erhöhung sei nicht rechtmäßig gewesen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kämpft für die rund 400.000 Betroffenen für eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge. Offen ist jedoch, wann und ob es zu einer Rückerstattung kommen wird, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

 

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]