Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt über 1.500 Kreditnehmer bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Das erste Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien liegt nun vor.
Im Vorjahr hat der Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelaktion zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gestartet. Nun liegt das erste Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien (BGHS Wien) vor, in dem einer Kreditnehmerin der Erste Bank die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 2.100 Euro samt Zinsen zugesprochen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unter Verweis auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) begründet das BGHS Wien, dass es sich bei der Kreditbearbeitungsgebühr nicht um eine nicht prüfbare Hauptleistung handelt, sondern um eine Nebenleistung, deren wirksame Vereinbarung sehr wohl überprüfbar ist.
Weiters hält das BGHS Wien die Kreditbearbeitungsgebühr für gröblich benachteiligend und intransparent. Die Klausel sei daher unwirksam und die Zahlung der Gebühr ohne vertragliche Grundlage und daher rückforderbar.
„Dieses Urteil bestärkt uns darin, für alle Verbraucher:innen, die sich zu unserer Sammelaktion anmelden, Rückforderungen dieser Gebühren gegen Ihre Banken durchzusetzen,“ so sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV in einer Aussendung.
Anmeldung zur Sammelaktion
Der VSV betreibt mit Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt LL.M. sowie dem Prozessfinanzierer, dP die Prozessfinanzierer GmbH eine Sammelaktion zur Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren. Kreditnehmer können sich über die VSV-Webseite der Sammelklage anschließen.
Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig: Diese Kunden haben Anspruch auf Rückforderung