Wohnen wird zunehmend zum Luxus. Immer mehr Menschen in Österreich können sich die hohen Mieten kaum mehr leisten. Um die Mieter zu entlasten, fordert die Mietervereinigung eine gerechte Reform des gesetzlichen Betriebskostenkatalogs.
Die Mieten in Österreich steigen und steigen. Seit der Jahrtausendwende sind die Mieten um mehr als 115 Prozent in die Höhe geklettert und damit deutlich stärker als die allgemeine Teuerung (74 Prozent). Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie die Mietkosten stemmen sollen. Mietsteigerungen durch Kettenbefristungen oder “Wertsicherungsklauseln” bringen das Fass immer mehr zum Überlaufen. Steigen die Mieten, steigt der Verbraucherpreisindex und damit wiederum die Mieten. Die Mietervereinigung (MVÖ) fordert eine Entlastung der Mieter und plädiert für eine Reform der Betriebskosten.
Entlastung durch Betriebskostenreform
Laut MVÖ müsse nicht nur bei den Mieten selbst, sondern auch bei den Betriebskosten angesetzt werden. “Es kann nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter neben der Miete auch noch für Kosten aufkommen müssen, die sie gar nicht verursachen. Deshalb möchten wir einen Weg aufzeigen, der zwei Ziele miteinander verbindet: auf der einen Seite das Ziel, die Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter zu senken und auf der anderen Seite lange bestehende und unzeitgemäße Ungerechtigkeiten zu beseitigen und damit für ein faireres Miteinander beim Thema Wohnen zu sorgen”, so Georg Niedermühlbichler, Präsident der MVÖ.
Die Betriebskosten machen im privaten Mietwohnungssektor rund 25 Prozent der Gesamtnettomiete aus und stellen für die Mieter eine Art “zweite Miete” dar. Der jährlich von der MVÖ erstellte Betriebskostenspiegel zeigt, dass die Betriebskosten über die Jahre im Schnitt entlang der allgemeinen Teuerung gestiegen sind. Laut MVÖ ist damit zu rechnen, dass sich die Teuerung der Jahre 2022 (+8,6 Prozent) und 2023 (+7,8 Prozent) in den kommenden Jahresabrechnungen niederschlägt und die Betriebskosten wieder kräftig anziehen.
Bestimmte Kosten sollten nicht an Mieter weiterverrechnet werden
Die MVÖ zeigt anhang einer Aufschlüsselung der Zusammensetzung der Betriebskosten auf, dass sich diese zu mehr als einem Drittel aus den Positionen Grundsteuer, Versicherung und Verwaltung zusammensetzen. Gefordert wird, dass diese Positionen aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen und nicht mehr an die Mieter weiterverrechnet werden sollen. “Es ist unfair, dass Mieterinnen und Mieter mit Zahlungen belastet werden, die eigentlich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer leisten müssten – dies betrifft Verwaltungshonorar, Versicherungsprämien und Grundsteuer”, so Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien.
Gefordert wird, dass die Grundsteuer künftig vom Eigentümer bezahlt werden soll und nicht mehr auf den Mieter überwälzt wird. Weiters sollen die Versicherungsprämien aus der Hauptmietzinsreserve beglichen werden. Die MVÖ kritisiert, dass die Mieter ohnehin nicht von Versicherung profitieren, die das Haus versichern, und auch kein Mitspracherecht bei der Auswahl und dem Umfang der Versicherung haben. Außerdem müsse das Verwaltungshonorar von jenem bezahlt werden, der die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt, nämlich vom Vermieter.
Teils hohe Nachzahlungen
Die MVÖ nimmt auch zur Nachzahlung von Betriebskosten Stellung. So kommt es immer wieder vor, dass aktuelle Mieter mit Betriebskostennachzahlungen der Vormieter belastet werden. Hier wird eine Reform des Mietrechtsgesetzes gefordert – und zwar dahingehend, dass Nachzahlungen nur von jenen zu leisten sind, die die Wohnung im betreffenden Zeitraum auch bewohnt haben. Möglich sei dies durch Stichtagsabrechnungen.
Eine Reform der Betriebskosten würde viele Mieter in Österreich deutlich entlasten. Für Mieter einer durchschnittlichen 70-Quadratmeterwohnung im privaten Sektor würde eine solche Reform laut MVÖ eine Ersparnis von rund 60 Euro pro Monat bringen.
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