Ab 1. März 2024 wird die Wohnbeihilfe in Wien erhöht. Zudem kommt es zu einer Aufstockung und Novellierung der Mietbeihilfe.
Die hohen Mietpreise stellen für die Menschen in Österreich eine enorme Belastung dar. Um der anhaltenden Teuerung entgegenzuwirken, wird in Wien die Wohnbeihilfe erhöht. Ab März wird nicht mehr die Bruttomiete, sondern die Nettomiete berücksichtigt. Das bedeutet, dass zusätzlich eine Betriebskostenpauschale eingerechnet wird. Sonderzahlungen, wie das 13. und 14. Gehalt fließen nicht mehr in die Berechnung ein. Dadurch soll die Zahl der Anspruchsberechtigten steigen. Die Wohnbeihilfe kann jederzeit online beantragt werden. Für die Wohnbeihilfe “Neu” ist die Antragstellung ab 1. März 2024 möglich. Personen, die bereits Wohnbeihilfe beziehen, können ab März auf das neue Berechnungsmodell umsteigen.
Höhere Mietbeihilfe ab März
Um die steigenden Wohnkosten abzufedern, wird ab 1. März 2024 auch die Mietbeihilfe erhöht und verbessert. Von der Mietbeihilfe können Personen profitieren, die bereits Mindestsicherung beziehen. Im Fokus stehen vor allem Familien. Eine Novelle des Mindestsicherungsgesetzes soll weitere Erleichterungen bei der Mietbeihilfe bringen. Künftig soll sich die Höhe der Mietbeihilfe nicht mehr nur nach der Personenanzahl in einem Haushalt richten, sondern auch berücksichtigt werden, ob eine Person alleinerziehend ist. Erhöhte Leistungen soll es zudem in Extremfällen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit, geben.
200 Euro Wohnbonus soll nicht mehr ausbezahlt werden
Wie der Standard berichtet soll es den 200 Euro Wohnbonus in Wien künftig nicht mehr geben. Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro brutto und Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 100.000 brutto pro Jahr hatten 2023 Anspruch auf den Wiener Wohnbonus. Pro anspruchsberechtigten Haushalt wurden 200 Euro ausbezahlt. Bisherige Einmalzahlungen im Bereich Wohnen sollen teils eingestellt werden.