Ab 1. Jänner 2026 ändern sich die Regeln für geringfügigen Zuverdienst bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Österreich.
Für Arbeitslose wird es ab dem 1. Jänner 2026 deutlich schwerer, zusätzlich geringfügig zu arbeiten. Das Parlament hat im Juni 2025 beschlossen, dass der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe nur noch in gesetzlich definierten Ausnahmefällen erlaubt ist.
Bisher konnten arbeitslose Personen ohne Einschränkung geringfügig dazuverdienen. Im Jahr 2024 nutzten etwa 28.120 Personen diese Möglichkeit – rund 9,5 % der Arbeitslosen in Österreich. Mit den neuen Regeln ändert sich das grundlegend.
Wer darf weiterhin geringfügig arbeiten?
Es gibt vier gesetzlich definierte Ausnahmegruppen, die von der neuen Regelung nicht betroffen sind:
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Vorherige Beschäftigung: Wer vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen neben einer vollversicherten Tätigkeit geringfügig gearbeitet hat.
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Langzeitarbeitslose: Diese dürfen einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.
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Langzeitarbeitslose über 50 oder mit Behinderung ≥50 %: Diese Gruppe kann ohne zeitliche Begrenzung weiter geringfügig arbeiten.
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Genesene nach längerer Krankheit/Reha: Wer mindestens 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bezogen hat, darf einmalig bis zu 26 Wochen arbeiten.
Übergangsfristen und Pflichten für Unternehmen
Personen, die bereits geringfügig beschäftigt sind, haben eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2026, sofern sie unter die neuen Ausnahmeregeln fallen. Wer diese Fristen nicht einhält, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Auch Unternehmen sind betroffen: Dienstverträge müssen angepasst werden, sonst verlieren die betroffenenArbeitnehmer ihre Ansprüche. „Wichtig ist, dass sich auch Unternehmen, die bisher etwa Spitzen durch geringfügig Beschäftigte ausgeglichen haben, rechtzeitig auf die geänderten Rahmenbedingungen vorbereiten und die notwendigen Änderungen in der Personalplanung berücksichtigen“, so Johannes Kopf, Experte für Arbeitsrecht.
Hintergrund: Geringfügige Beschäftigung in Österreich
Im Jahr 2024 gab es in Österreich 359.005 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, davon rund 28.120 Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Die neuen Regeln sollen den Zugang zum Arbeitsmarkt beschleunigen und verhindern, dass Arbeitslose über längere Zeit auf Zuverdienst setzen, statt eine volle Erwerbstätigkeit aufzunehmen.