Einkommensschwache Haushalte können einmalig den Heizkostenzuschuss beantragen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Beantragung und der Höhe der Zuschüsse in allen Bundesländern.
In den einzelnen Bundesländern variiert die Höhe des Heizkostenzuschusses. Gleiches gilt auch für die Einkommensgrenzen, die bei Inanspruchnahme nicht überschritten werden dürfen. Ausbezahlt wird die Förderung jeweils aus einem von den Ländern festgelegten Topf. Wie hoch der Heizkostenzuschuss ausfällt und wer ihn beantragen kann, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Wien: “Energieunterstützung Plus”
In Wien gibt es keinen Heizkostenzuschuss. Das Land unterstützt jedoch mit der “Energieunterstützung Plus” bei Energiekosten-Rückständen, nicht leistbaren Jahresabrechnungen und Mahnungen. Pro Haushalt liegt die maximale Fördersumme bei 500 Euro pro Haushalt. Ausbezahlt wird direkt an den jeweiligen Strom- oder Gasanbieter. Die Antragstellung ist online bis zum 30. Juni 2024 möglich. Auf der Webseite finden sich die Voraussetzungen für die Beantragung der Wiener “Energieunterstützung Plus”.
Niederösterreich: NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung
Einkommensschwache Haushalte können für die Heizperiode 2023/2024 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro beantragen. Zusätzlich gibt es eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss, die sich auf 75 Euro beläuft. Die Gesamthöhe des Heizkostenzuschusses liegt damit bei 225 Euro. Die Antragstellung ist seit dem 20. Dezember 2023 möglich und läuft noch bis 31. März 2024. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Niederösterreich können finden sich hier.
Oberösterreich: 200 Euro Heizkostenzuschuss
Ab 1. Februar ist die Beantragung des Heizkostenzuschuss in Oberösterreich möglich. Ausbezahlt werden 200 Euro. Die Einommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 17.700 brutto, bei einem Mehr-Personen-Haushalt bei 25.000 Euro brutto (Jahreseinkommen 2022). Die Antragstellung ist bis 31. März möglich. Neu ist, das diese erstmals vollständig online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich ist.
Burgenland: Wärmepreis-Deckel
Haushalte mit einem Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 63.000 Euro im Jahr 2022 können den Wärmepreis-Deckel beantragen. Je nach Haushaltseinkommen wird eine Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Die Höhe des Zuschusses liegt bei maximal 2.000 Euro und kann bis Ende 2024 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung via Online-Formular beantragt werden.
Steiermark: Heizkostenzuschuss
In der Steiermark kann ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beantragt werden. Möglich ist die Antragstellung für die Heizperiode 2023/2024 noch bis zum 29. Februar 2024 bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern und den Servicestellen der Stadt Graz. Für den Heizkostenzuschuss sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark berechtigt, die keine Wohnunterstützung beziehen. Das Haushaltseinkommen darf bei alleinstehenden Personen 1.392 Euro netto nicht überschreiten. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften liegt die Haushaltseinkommensgrenze bei 2.088 Euro netto. Nähere Informationen können hier nachgelesen werden.
Kärnten: Kleiner und großer Heizzuschuss
In Kärnten ist der Heizkostenzuschuss in den kleinen und großen Heizzuschuss geteilt. Der kleine Heizzuschuss beläuft sich auf 130 Euro, während der große Heizzuschuss 180 Euro beträgt. Je nach Netto-Richtgrenze, erhalten anspruchsberechtigte Haushalte einen der beiden Zuschüsse ausbezahlt. Zusätzlich gibt es noch den Kärntner Energiebonus. Wer Anspruch auf den Heizzuschuss hat, bekommt einen Bonus von je 100 Euro überwiesen. Die Antragstellung erfolgt noch bis 29. März 2024 bei der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde.
Salzburg: Heizkostenzuschuss
Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, wird in Salzburg ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro ausbezahlt. Die Antragstellung ist bis zum 30. September 2024 online oder bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich.
Die Netto-Einkommensgrenze liegt bei alleinstehenden Personen bei 1.392 Euro und bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften bei 1.820 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro, und für jedes Kind ohne Familienbeihilfenbezug oder jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro.
Tirol: “Tirol Zuschuss”
Für das Jahr 2023 ist die Förderung bereits ausgelaufen. Der Tirol-Zuschuss, der sich aus einem Heizkostenzuschuss für niedrige Einkommen und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammensetzt, wird jedoch 2024 fortgesetzt. Für den “Tirol-Zuschuss 2.0” werden die Einkommensgrenzen neu festgelegt.
Vorarlberg: Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024
Wer seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg gemeldet hat, kann noch bis 16. Februar 2024 einen Antrag für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 500 Euro. Haushalte, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen und bekommen den Betrag von der Gemeinde ausbezahlt.
Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss gelten je nach Haushaltsgröße unterschiedliche Netto-Einkommensgrenzen. Diese sowie weitere Informationen gibt es hier.