Papamonat: Geld wird verdoppelt
Der Familienbonus wird auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Die Anrechnung gilt rückwirkend bis zum 1. August 2023. Der Familienzeitbonus wird nicht an das Kinderbetreuungsgeld angerechnet.
Zudem wird das Kinderbetreuungsgeld ab 2024 an die Inflation angepasst und erneut valorisiert.
Verlängerung der Elternteilzeit
Die Elternteilzeit wird bis zum 8. Geburtstag des Kindes verlängert. Dabei wird die Dauer des Beschäftigungsverbots nach der Geburt und die Karenzzeit beider Elternteile abgezogen. Weiterhin gelten sollen die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch, dass im selben Betrieb eine mindestens dreijährige Beschäftigung vorliegen muss und dieser mindestens 20 Beschäftigte verfügt. Diese Regelung gilt für Geburten ab Anfang November.
Ausgedehnte Pflegefreistellung
Neu ist, dass die Pflegefreistellung naher Angehöriger nun auch dann gilt, wenn die pflegebedürftige Person nicht im selben Haushalt lebt. Lebt die pflegende Person im selben Haushalt, ist jedoch kein naher Angehöriger, kann die Pflegefreistellung ebenfalls in Anspruch genommen werden.