Was passiert, wenn man die ORF Gebühr nicht bezahlt?
Die bisherige GIS wird mit Jahreswechsel von der verpflichtenden Haushaltsabgabe abgelöst. Wie auf der Webseite zum ORF-Beitrag zu lesen ist, wird die Haushaltsabgabe dann “für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung”.
Derzeit werden GIS-Nichtzahler vom ORF angeschrieben und zur Registrierung aufgefordert. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass man sich für die neue ORF-Gebühr anmelden muss, um eine Strafe zu vermeiden. Wenn für einen Hauptwohnsitz noch keine Anmeldung vorliegt oder für diesen Hauptwohnsitz keine GIS bezahlt wird, muss sich zumindest ein Erwachsener anmelden. Das gilt auch für jene, die kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einer Strafe rechnen. Fällig wird dann die volle Jahresgebühr. Und diese beläuft sich auf fast 200 Euro zusätzlich zu den Gebühren, die in weiterer Folge nachgezahlt werden müssen.
Wie auf der Webseite gis.at heißt, muss man sich laut ORF-Beitragsgesetz ab sofort registrieren. Meldet sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand an, werden die Bewohner dieser Adresse dazu aufgefordert.
Die Registrierung für die ORF Haushaltsabgabe ist hier möglich. Für Nebenwohnsitze und Ferienwohnungen wird die neue Gebühr nicht fällig.
ORF-Haushaltsabgabe ab 2024: Neue Zahlungsmodalitäten