ORF-Beitrag: Das sagt das Verfassungsgericht dazu

Der Verfassungsgerichtshof hat den verpflichtenden ORF-Beitrag bestätigt. Was das für Haushalte bedeutet, warum auch Nichtnutzer zahlen müssen und welche Argumente jetzt zählen – alle Fakten im Überblick.

Die Diskussion rund um den ORF-Beitrag hat in Österreich  hohe Wellen geschlagen. Seit 1. Januar 2024 muss jeder Haushalt den Beitrag zahlen – unabhängig davon, ob ORF-Inhalte tatsächlich konsumiert werden oder nicht. Viele Bürger haben dagegen Beschwerde eingelegt. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine klare Entscheidung getroffen: Der Beitrag ist verfassungskonform.

Damit ist die Debatte vorerst beendet – aber nicht ohne neue Fragen aufzuwerfen.

Was der Verfassungsgerichtshof konkret entschieden hat

In seiner Entscheidung erklärte der VfGH wörtlich:

„Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung sind verfassungskonform.“

Konkret bedeutet das: Auch Haushalte, die den ORF gar nicht nutzen, sind weiterhin verpflichtet, den Beitrag zu entrichten. Die Möglichkeit der Nutzung reicht aus, so das Höchstgericht. Der Gleichheitsgrundsatz werde dadurch nicht verletzt, weil alle denselben Zugang zu Radio, TV und Onlineangeboten des ORF hätten.

Das Urteil betrifft alle österreichischen Haushalte – ob sie den ORF schauen oder nicht.

Warum auch Nichtnutzer zur Kasse gebeten werden

Ein zentraler Punkt der Entscheidung betrifft jene, die bewusst auf den ORF verzichten. Viele Beschwerdeführer argumentierten, es sei ungerecht, zahlen zu müssen, obwohl sie das Angebot nicht nutzen.

Der VfGH sieht das anders. Entscheidend sei die grundsätzliche Verfügbarkeit des Angebots. Die bloße Tatsache, dass man Inhalte theoretisch konsumieren könnte, reicht als Begründung für die Beitragspflicht. Zudem betont das Gericht die Rolle des ORF als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit demokratischem und kulturellem Auftrag – ein Argument, das schwerer wiegt als individuelle Nutzungsgewohnheiten.

Hintergrund: Was hat zur Beschwerdeflut geführt?

Seit der Umstellung auf den neuen ORF-Beitrag 2024 haben sich zahlreiche Bürger beim Bundesverwaltungsgericht beschwert – teilweise über Tausende identische Eingaben. Als Reaktion darauf wurde ein sogenanntes Massenverfahren gestartet, das sämtliche Verfahren bis zur Klärung durch das Höchstgericht pausierte.

Mit dem Urteil vom Juni 2025 ist dieser Stopp nun aufgehoben. Die offenen Verfahren können weitergeführt – und in vielen Fällen wohl auch abgelehnt – werden. Eine erneute Prüfung durch den VfGH ist in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Teilen:
Picture of Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]