Weg mit der NoVA – Regierung entlastet Betriebe

Inmitten von Sparpaketen und steigenden Kosten für Bürger zeigt die österreichische Bundesregierung mit einer überraschenden Maßnahme, dass sie auch die Wirtschaft aktiv unterstützt. Ab dem 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge, insbesondere Handwerkerfahrzeuge, abgeschafft. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das eine spürbare Entlastung – und das bei einem Betrag, der durchaus in die Tausende Euro gehen kann.

Was ist die NoVA eigentlich – und warum ist sie so teuer?

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf oder bei der Erstzulassung bestimmter Fahrzeuge fällig wird. Sie richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs – je mehr Emissionen, desto höher die Abgabe. Besonders betroffen sind dabei leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter und Kastenwägen – genau die Fahrzeuge, die viele Betriebe tagtäglich im Einsatz haben.

Für Unternehmen war das bisher ein echter Kostenfaktor: Je nach Fahrzeug konnte die NoVA mehrere tausend Euro betragen – eine erhebliche Investitionshürde für Handwerksbetriebe, Logistikunternehmen oder Dienstleister.

Wen betrifft die Neuregelung?

Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge der Klasse N1 – also für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die in Handwerk, Bau, Gewerbe oder Zustelldiensten verwendet werden. Vom klassischen Firmenbus bis zum Werkstattwagen: Wer hier neu investiert, spart künftig kräftig.

Diese Maßnahme ist gezielt auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zugeschnitten – das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Viele dieser Betriebe sind auf ihre Fahrzeuge angewiesen, doch gerade dort spürt man steigende Preise und Steuerlast besonders deutlich. Die NoVA-Befreiung ist daher eine spürbare Entlastung, die direkt ankommt.

Mehr Luft für Wachstum: Warum diese Maßnahme zählt

Die Regierung setzt damit ein Zeichen in schwierigen Zeiten: Statt zusätzlicher Belastungen gibt es nun eine handfeste Entlastung. Unternehmen gewinnen finanziellen Spielraum, den sie für Modernisierung, Personal oder Digitalisierung nutzen können. Das stärkt nicht nur die einzelnen Betriebe, sondern kurbelt auch die regionale Wirtschaft an.

Außerdem wird der Umstieg auf modernere, effizientere Fahrzeuge erleichtert – ein positiver Nebeneffekt auch für Klima und Umwelt.

Fahrzeugtyp Vor dem 1. Juli 2025 Ab 1. Juli 2025
Handwerkerfahrzeug (N1) NoVA fällig (z. B. bis 5.000 €) Keine NoVA mehr
PKW privat NoVA bleibt bestehen NoVA bleibt bestehen
Motorräder, Quads (>125 ccm) NoVA bleibt bestehen NoVA bleibt bestehen

Die Regelung gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab 1. Juli 2025. Wer also aktuell mit einer Anschaffung plant, sollte noch etwas Geduld mitbringen – oder rasch kalkulieren, ob sich das Warten lohnt.

Ein kräftiger Entlastungsschub für Österreichs Betriebe

Mit der Abschaffung der NoVA für Handwerkerfahrzeuge setzt die Regierung ein deutliches Zeichen pro Wirtschaft. Betriebe profitieren direkt – durch niedrigere Anschaffungskosten, mehr finanziellen Spielraum und klarere Planbarkeit. Endlich mal eine Reform, die nicht nur verspricht, sondern konkret entlastet.

Gerade in wirtschaftlich fordernden Zeiten ist das ein Schritt in die richtige Richtung – hin zu mehr unternehmerischer Freiheit, weniger Belastung und einem modernen Mobilitätsverständnis.

 

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]