Wenige Klicks, 100 Euro: Dieser Bonus lohnt sich für Familien

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Mitten in der Teuerung gibt es finanzielle Hilfe für Eltern – doch kaum jemand kennt diese Unterstützung für Kinder in Österreich.

In Zeiten steigender Preise ist jede finanzielle Unterstützung Gold wert – vor allem für Familien. Viele Eltern wissen aber gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Bonus von bis zu 100 Euro pro Kind haben. Die Hilfe richtet sich an jene, die es wirklich brauchen – und ist leicht zu beantragen.

Dabei geht es nicht um einen neuen Zuschuss fürs Schulmaterial, sondern um einen Beitrag zu etwas ganz Besonderem: Schulsportwochen, also die beliebten Sommer- oder Wintersportkurse, die viele Kinder mit Freude erwarten – und manche Eltern mit Sorge vor der Rechnung.

Worum geht’s beim „Schulsportwochen-100er“?

Der „Schulsportwochen-100er“ ist eine staatlich unterstützte Förderung für Familien mit niedrigem Einkommen. Ziel ist es, Kindern aus finanziell schwächeren Haushalten die Teilnahme an schulischen Sportveranstaltungen zu ermöglichen.

Die Förderung beträgt je nach Dauer der Sportwoche:

  • 100 Euro bei mind. vier Nächtigungen

  • 75 Euro bei drei Nächtigungen bzw. vier Sporttagen

  • 50 Euro bei zwei Nächtigungen bzw. drei Sporttagen

Wichtig: Der Zuschuss gilt nur für Veranstaltungen in Österreich – keine Auslandskurse.

Das Geld geht direkt an die Schule bzw. die Veranstaltung – also kein Aufwand mit Rückerstattung.

Dabei geht es nicht um einen neuen Zuschuss fürs Schulmaterial, sondern um einen Beitrag zu etwas ganz Besonderem: Schulsportwochen, also die beliebten Sommer- oder Wintersportkurse, die viele Kinder mit Freude erwarten – und manche Eltern mit Sorge vor der Rechnung.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Eltern können den Bonus beantragen, wenn sie eine dieser staatlichen Leistungen erhalten:

  • Schülerbeihilfe

  • Mindestsicherung

  • Notstandshilfe

  • Wohnbeihilfe

  • GIS- oder OBS-Befreiung

  • Ausgleichszulage

  • Grundversorgung

  • Rezeptgebührenbefreiung

  • Betreuungskosten-Ermäßigung

  • Schulveranstaltungshilfe von Bund oder Land

  • Wohnschirm-Unterstützung

Das bedeutet: Auch viele Teilzeit- oder Alleinerziehende haben Anspruch – ohne es zu wissen.

So einfach ist der Antrag

Damit die Förderung fließt, brauchst du:

  1. Ein Nachweis der bezogenen Sozialleistung

  2. Das ausgefüllte Antragsformular, das du online findest:

📝 Formular herunterladen auf sportwochen.org

  1. Alles zusammen per E-Mail oder Post senden:

E-Mail: [email protected]
Postadresse:
Servicestelle Schulsportwochen
Prinz Eugen-Straße 12/2/54
1040 Wien

🕒 Wichtig: Der Antrag muss spätestens 21 Tage nach Kursende bei der Servicestelle einlangen.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]