Die Regierung plant eine Reform des Mietrechts – mit dem Ziel, kurzfristige Mietverträge einzudämmen und Mieter langfristig abzusichern.
Der Wohnungsmarkt in Österreich steht vor einer wichtigen Weichenstellung: Bundesminister Andreas Babler kündigte im Nationalrat eine gesetzliche Verlängerung der Mindestbefristung für Mietverträge von drei auf fünf Jahre an. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll bereits im September 2025 vorgelegt werden. Ziel ist es, kurzfristige Mietverhältnisse einzudämmen und damit mehr Stabilität für Mieter zu schaffen.
Babler betonte, dass die Zahl befristeter Mietverträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sei – und dass diese Entwicklung gestoppt werden müsse.
Warum diese Reform notwendig ist
Derzeit sind befristete Mietverträge über drei Jahre in vielen Fällen die Norm. Für Mieter bedeutet das Unsicherheit, fehlende Planbarkeit und oft auch wiederholte Umzugskosten. Babler und die Bundesregierung wollen mit der Reform mehr Verlässlichkeit im Mietrecht schaffen – sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Ein Mietvertrag über fünf Jahre würde laut Babler Druck von Mietern nehmen, die heute oft mit der Ungewissheit leben müssen, wie lange sie in ihrer Wohnung bleiben können. Auch Vermieter würden profitieren – durch größere Planbarkeit und reduzierte Wechselkosten.
Mietpreisstopp, Wertsicherung & Co: Weitere wohnpolitische Themen
Neben der Mindestbefristung wurden in der Nationalrats-Sitzung auch weitere Themen rund um das Mietrecht und die Wohnpolitik angesprochen. So verwies Babler auf bereits beschlossene Maßnahmen gegen die Teuerung – etwa den Mietpreisstopp.
Auch an einer Reform der Wertsicherungsklausel werde gemeinsam mit dem Justizministerium gearbeitet. Diese Klausel regelt, wie stark Mieten bei Inflation angepasst werden dürfen – ein heißes Eisen im aktuellen Mietrecht.
Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli äußerte Bedenken, dass ein möglicher „Mietpreisdeckel“ im unregulierten Bereich Rückzahlungsansprüche von Mietern neutralisieren könnte. Babler stellte jedoch klar, dass derzeit kein fertiges Modell für den freien Mietmarkt vorliegt – man wolle aber auch dort eingreifen, um Mieter zu entlasten.
Wohnbau und Baukonjunktur im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus. Hier plant die Regierung neue Finanzierungsinstrumente und eine Zweckbindung der Wohnbauförderung. Außerdem sollen Bauverfahren beschleunigt und Förderungen – etwa beim Heizungstausch – fortgeführt werden.
Auch das Thema thermische Sanierung von Altbauten wurde angesprochen. Babler verwies auf die Zuständigkeit der Bundesländer und auf den noch in Arbeit befindlichen Nationalen Gebäuderenovierungsplan, koordiniert vom Österreichischen Institut für Bautechnik.
Fazit: Mehr Planungssicherheit auf dem Mietmarkt in Sicht
Mit der geplanten Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre sendet die Regierung ein klares Signal: Wohnen soll sicherer und verlässlicher werden. Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten ist eine solche Reform ein Schritt in Richtung sozial gerechtes Mietrecht.
Ob die Regierungsvorlage im Herbst tatsächlich kommt und welche Details sie enthalten wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Debatte um leistbares Wohnen in Österreich ist aktueller denn je – und betrifft Millionen Menschen im Land.