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Boni & Zuschüsse 2024: So viel Geld gibt es heuer noch

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Die möglichen Auszahlungsbeträge variieren je nach Wohnort und Lebenssituation.

Österreich ist und bleibt das Land der Zuschüsse und Boni. Heuer können viele Personen noch von einigen Auszahlungen profitieren. Je nach Bundesland und Lebenssituation sind mehrere hundert Euro möglich.

Klimabonus 2024

Der Klimabonus geht in die nächste Runde und fällt heuer höher aus als im Vorjahr. Durch die Anpassung an die CO2-Bepreisung steigt der Sockelbetrag des Klimabons auf 145 Euro an. Unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede in der Verkehrsanbindung und Infrastruktur betragen die Auszahlungsstufen 145, 195, 245 und 290 Euro. Der individuelle Regionalausgleich kann unter klimabonus.gv.at nach Eingabe der Postleitzahl abgefragt werden.

Der Klimabonus wird an alle Personen ausbezahlt, die länger als sechs Monate mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind. Der Stichtag für einen Anspruch im Jahr 2024 ist der 2. Juli. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten die Hälfte, Personen, die aufgrund einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können, erhalten den höchsten regionalen Zuschlag. Keinen Anspruch auf den Klimabonus haben Personen, die länger als 183 Tage in Haft waren, sowie nicht österreichische Staatsbürger ohne legalen Aufenthaltsstatus. Der Klimabonus 2024 wird nach dem Sommer wieder automatisch und antragslos ausbezahlt.

Wohn- und Heizkostenzuschuss

In Salzburg und Tirol können noch Wohn- und Heizkostenzuschüsse beantragt werden. In allen anderen Bundesländern ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. Noch bis zum 30. September 2024 kann in Salzburg ein einmaliger Heizkostenzuschss in Höhe von 600 Euro beantragt werden. Alle Details zum Salzburger Heizkostenzuschuss findet man unter www.salzburg.gv.at.

In Tirol kann ebenfalls noch bis zum 30. September 2024 der Tirol-Zuschuss beantragt werden. Dieser beträgt bis zu 900 Euro und setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Anträge können per Online-Formular, per E-Mail oder postalisch gestellt werden.

Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus beläuft sich auf 1.500 Euro pro Jahr bzw. 125 Euro pro Monat. Anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige mit einem monatlichen Einkommen unter 1.500 Euro, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4 pflegen. Auch Pensionisten, die unter dieser genannten Grenze liegen, können vom Bonus profitieren. Bei Selbst- oder Weiterversicherung erfolgt die Auszahlung automatisch. Pflegende Angehörige, die nicht selbst- oder weiterversichert sind, müssen einen Antrag stellen.

Netzkostenzuschuss

Einkommensschwache Haushalte können noch bis zum 30. Juni 2024 den Netzkostenzuschuss des Bundes beantragen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der vom Netzbetreiber verrechneten Systemnutzungsentgelte und ist auf maximal 200 Euro begrenzt. Der Netzkostenzuschuss wird auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Pendlerbeihilfe & Fahrtkostenzuschuss

Mit der Pendlerbeihilfe sollen Arbeitnehmer unterstützt werden, die täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse angeboten. Eine Übersicht findet man unter www.oesterreich.gv.at.

Bildungsbonus und Mitarbeiterprämie

Der Bildungsbonus bringt Teilnehmern an AMS-Schulungen hunderte Euro mehr im Monat. Rund 145.000 Personen sollen davon profitieren. Darüber hinaus gibt es auch heuer wieder die 3.000-Euro-Mitarbeiterprämie, die von Arbeitgebern steuer- und abgabenfrei an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden kann.

Erhöhungen für Familien und Pensionisten

Die Familienleistungen wurden um 9,7 Prozent erhöht. Das betrifft etwa die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus. Auch das Paket gegen Kinderarmut wird fortgesetzt. Bis Ende 2024 erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe aus der Ausgleichszulage sowie Alleinverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro 60 Euro pro Kind und Monat. Auch die Pensionen wurden um 9,7 Prozent erhöht. Wer nicht mit dem gesetzlichen Antrittsalter in Pension geht, sondern weiterarbeiten möchte, erhält einen Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr.

 

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Caroline Lechner
Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]