Die Arbeiterkammer zieht vor Gericht und klagt die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei. Anlass dafür sind die jährlichen Servicepauschalen.
Die jährlich verrechneten Servicepauschalen der Mobilfunkanbieter sollen gekippt werden. Dafür zieht die Arbeiterkammer vor Gericht. Sind die Klagen erfolgreich, drohen den Mobilfunkanbietern massive Rückzahlungen von bis zu 500 Millionen Euro.
Die erste Klage gegen den A1-Diskonter Bob wurde bereits am Dienstag beim Handelsgericht Wien eingebracht, wie der “Kurier” berichtet. In den nächsten Tagen folgen die Anbieter Drei und Magenta. Laut Arbeiterkammer sind Mobilfunk-Servicepauschalen unzulässig, da ihnen keine entsprechende Gegenleistung gegenübersteht. Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenpolitik der AK Wien, kritisierte im Ö1-Mittagsjournal die Servicepauschale, die je nach Anbieter zwischen 25 und 35 Euro pro Jahr beträgt. Neben der Servicepauschale für Handys geht es auch um jene für Breitbandinternet.
Servicepauschale laut Mobilfunkanbietern rechtskonform
Die Mobilfunkanbieter holen zur Gegenwehr aus und halten die Servicepauschale für rechtskonform. Gegenüber dem “Kurier” erklärte ein Sprecher von A1, dass es für die Servicepauschale konkrete Leistungen gebe. Wie weiter berichtet wird, meint ein Sprecher von Drei, dass die Servicepauschale mit der Regulierungsbehörde RTR abgestimmt sei und auf Basis geltender Judikatur mit den Kunden vereinbart worden.
Sollte sich die Arbeiterkammer durchsetzen, könnte es zu massiven Rückzahlungen kommen. Laut “Kurier” könnte eine Rückzahlung von bis zu 500 Millionen Euro die Folge sein. Wie die Rückerstattung im Erfolgsfall aussehen wird, inwieweit Verjährungsfristen greifen und wie hoch die Summe sein wird, lässt sich nicht genau sagen. Es bleibt abzuwarten, ob die Arbeiterkammer mit den Klagen erfolgreich sein wird. Wie Klaus Steinmauer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post gegenüber Ö1 meinte, sei von einer rechtlichen Zulässigkeit bei den Servicepauschalen auszugehen. “Natürlich muss das jetzt ein Gericht beurteilen und das kann zu einer Neubewertung führen”, so Steinmaurer.