Wer Teilpension bezieht, zahlt oft drauf

Die AK OÖ warnt vor versteckter Steuerfalle bei der neuen Teilpension: Durch getrennte Versteuerung von Pension und Einkommen drohen hohe Nachzahlungen.

Der Gedanke klingt verlockend: Die Arbeitszeit schrittweise reduzieren, das Gehalt durch eine Teilpension aufbessern und so sanft in den Ruhestand gleiten. Genau das ermöglicht das neue Modell der Teilpension, das Arbeitnehmern mehr Flexibilität im Übergang zur Alterspension bieten soll. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail – genauer gesagt im Steuerrecht.

In einer aktuellen Presseaussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich warnt AK-Präsident Andreas Stangl vor einem Problem, das vielen Betroffenen erst mit der Jahresabrechnung auffallen dürfte: drohende Steuernachzahlungen, die bei ungenügender Vorbereitung für finanzielle Überraschungen sorgen könnten.

Was ist die Teilpension eigentlich?

Das neue Modell richtet sich an Menschen, die bereits Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Alterspension haben. Sie können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhalten für das fehlende Einkommen eine Teilpension als Ausgleich. Es entstehen also zwei parallele Einkommensquellen: ein reduziertes Gehalt und eine anteilige Pension.

Das Ziel: Mehr Gestaltungsfreiheit in den letzten Berufsjahren. Doch in der Praxis bringt dieses Modell auch eine Schattenseite mit sich – vor allem aus steuerlicher Sicht.

Warum droht eine Steuernachzahlung?

Derzeit werden Pension und Erwerbseinkommen getrennt versteuert. Das heißt: Beide Einkommen werden monatlich nach ihren jeweiligen Tarifen versteuert, ohne auf das Jahreseinkommen als Gesamtes Rücksicht zu nehmen. Erst bei der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr wird das tatsächliche Gesamteinkommen erfasst – und dann kann es für viele zur Steuernachzahlung kommen.

„Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die Versteuerung in der Teilpension bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Eine Regelung, die neben der arbeits- und sozialrechtlichen Komponente auch umfassend das Steuerrecht einbezieht, würde sicherlich die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Teilpension stärken, so AK-Präsident Andreas Stangl.

AK fordert gesetzliche Klarstellung

Für die Arbeiterkammer Oberösterreich ist klar: Wenn die Teilpension ein Erfolgsmodell werden soll, braucht es auch rechtliche Rahmenbedingungen, die finanzielle Planungssicherheit garantieren. Eine einheitliche Besteuerung der Gesamteinkünfte wäre der richtige Weg, um Überraschungen zu vermeiden und das Vertrauen in das neue Modell zu stärken.

Warum das Thema viele betrifft

Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Unsicherheit im Pensionssystem ist das Modell der Teilpension für viele ein attraktiver Weg, länger in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem abgesichert zu sein. Doch ohne klare steuerliche Regelung könnte das Modell an Vertrauen verlieren – mit Folgen für seine gesellschaftliche Akzeptanz.

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Caroline Lechner
Journalist, Redakteur und Herausgeber. E-Mail: [email protected]